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Gebrauchte Klamotten auf Kleiderbügeln | © adobestock_yuichi2k_vonster

Kleiderausgabe
in der Caritas Kleiderkammer Unterschleißheim

Kleiderausgabe

Kleiderausgabe jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr. In den Sommerferien ist die Kleiderkammer geschlossen. 

Vor Ort ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten. 
 

Kleiderausgabe

Bezugsberechtigt sind alle Personen, die in Unter-, Oberschleißheim  oder Garching gemeldet sind.
 

Bezieherinnen und Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Personen, deren Einkommen oder Altersrente auf Sozialhilfeniveau liegt
     

Als Nachweis werden benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktueller Bescheid über eine der oben genannten Leistungen
  • oder ein aktueller Einkommensnachweis 
  • oder ein aktueller Rentenbescheid

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